11. April 2020
Liebe Eltern
Die Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus legen weite Teile der Gesellschaft lahm – und zehren an vielen Orten auch an den Nerven. Wir hoffen, dass es Ihnen gut und Ihren Kindern gut geht und sie den Umständen entsprechend gut durch diese Zeit kommen.
Die Kindertagesstätten spielen in dieser Krise in verschiedenen Aspekten eine grosse Rolle. Zuerst vom Bundesrat als systemrelevant erklärt, im gleichen Atemzug vom Kanton als wenn immer möglich zu meiden empfohlen. Und nachgelagert dann als Spielball der politischen und finanziellen Interessen vom Bund, Kanton und der Stadt hin- und hergeschoben. Was für Sie als Eltern und für uns als Dienstleister gleichermassen mehr als unangenehm. Daher – auch an dieser Stelle – nochmals unser herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung und all die netten Worte und Kommitments, die wir in den letzten Wochen von Ihnen erhalten haben.
Wir sind weiterhin bestrebt, für alle Eltern, die Ihre Kinder seit Mitte März 2020 selbst daheim betreuen, eine gute Lösung zu finden. Diese Lösung muss aber von der öffentlichen Hand kommen, da Kinderkrippen gemeinnützig, nicht gewinnorientiert arbeiten und somit über keine Mittel verfügen, um Elternbeiträge zu erstatten oder zu erlassen.
Der Bundesrat hat am Freitag, 3. April 2020 zur allgemeinen Überraschung das 600 Mio. Franken Hilfspaket zur Entlastung der Eltern abgelehnt. Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen, aber mangels aktueller Informationen können wir hier noch nichts budgetieren.
Der Kanton Zürich hat seinerseits angekündigt, sich an der Entlastung der Eltern zu beteili- gen. Auch diesbezüglich haben wir bis dato noch keine konkreten Zusagen kommuniziert bekommen.
Zu guter Letzt ist das Einsparpotential für uns als Kita heute noch ungeklärt. Wir haben per 26.03.2020 für alle Mitarbeiter*innen eine Voranmeldung zur Kurzarbeit getätigt, da wir ja rund die Hälfte des Teams mangels anwesenden Kindern nicht beschäftigen können. Eine Aufbietung zum Erscheinen in der Kita erscheint uns vor dem Hintergrund der gesundheitspolitischen Ziele als unbillig. Es dreht sich bei allen Kantonalen Amtsstellen vieles um die Frage, ob die Kitas überhaupt Kurzarbeit anmelden können, wenn Umsätze eigentlich geschuldet wären. Und ob wir diese Ersparnisse aus der Kurzarbeit verwenden dürfen, um Sie als Eltern aktiv zu entlasten (= Umsätze schmälern). Auch hier: noch totale Ungewissheit.
Vor dem Hintergrund der langen obigen Ausführungen, insbesondere der vielen noch bestehenden Unklarheiten und der absehbar noch benötigten Frist, um diese klären zu können, haben wir uns für folgenden Modus entschieden:
Wir stellen die Rechnungen für den April 2020 gemäss der bestehenden Betreuungsverträge nochmals unverändert und bitten Sie um eine reguläre Begleichung dieser Rechnungen, damit wir auch unsererseits unseren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeiter*innen, Vermietern und Lieferanten vollumfänglich nachkommen können.
Gleichzeitig erhalten Sie mit diesem Schreiben ein Abmeldeformular für die Monate März und April 2020, in dem Sie uns rückwirkend für jeden Monat die Tage bekannt geben können, in denen Sie wegen der Corona-Krise auf die vereinbarte Betreuung ihres Kindes verzichtet haben. Mit der rückwirkenden Deklaration möchten wir Ihnen explizit die Möglichkeit geben, während eines Monats oder einer Woche ihren Entscheid «Kita oder Daheim» situa- tiv treffen zu können. Es muss Ihnen als Familie im Sinne des Kindswohls weiterhin möglich sein, die Betreuung in der Kita in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung daheim mit mehr Risiken verbunden ist als innerhalb der Kita.
Gleichzeitig garantieren wir Ihnen, dass wir sämtliche Beiträge, welche wir von der Stadt Schlieren, dem Kanton Zürich und/oder Bund erhalten, sowie realisierbare Einsparungen (z.B. Kurzarbeit, geringerer Verpflegungsaufwand) vollumfänglich den Tagen gutschreiben werden, die Sie nicht in Anspruch genommen haben. Diese Gutschriften werden entsprechend rückwirkend auf den Folgefolge-Monat erfolgen, sobald die gesprochenen Gelder auch bei uns eingegangen sind. Konkret werden wir die Gutschrift vom März der Rechnung vom Mai gutschreiben können, die Gutschrift vom April auf der Rechnung vom Juni usw.
Mit diesem Vorgehen behalten Sie weiterhin die Flexibilität, das Angebot der Kita situativ zu nutzen. Wir können auf diese Weise auch bei in den nächsten Tagen und Wochen noch ändernden Bedingungen sämtliche Gutsprachen Ihrem Kundenkonto gutschreiben.
Sollten Sie durch dieses Vorgehen selbst in finanzielle Bedrängnis geraten, weil Sie durch den Lockdown Einkommensverluste erleiden, welche nicht durch die vielfältigen direkten Unterstützungsmassnahmen des Bundes abgedeckt werden, raten wir Ihnen, sich umgehend an die Sozialbehörde zu wenden.
Wir sind sicher, dass wir gemeinsam so am unbeschadetsten durch diese Krise kommen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung!
Freundliche Grüsse
Markus Guhn
Selbstdeklaration Corona März 2020
Selbstdeklaration Corona April 2020